1. Entleihrecht
Alle, die im Lande wohnen, haben das Recht, Bücher und andere Materialien
gratis zu leihen. Für einige Materialtypen ist das Entleihrecht auf die Räume der
Bücherei begrenzt.
Für stark nachgefragtes Material kann die Bücherei eine Obergrenze für
die Anzahl gleichzeitiger Entleihen festsetzen. Der Verstoß gegen die Entleihregeln der
Bücherei kann zum Verlust des Entleihrechtes führen.
2. Benutzerkarte
Eine Benutzerkarte wird gegen Vorzeigen öffentlichen Ausweises mit
Lichtbild ausgestellt. Das Benutzerregister der Bücherei soll Namen, Geburtsdatum und
Wohnanschrift des Einwohnermeldeamtes, sowie gegebenenfalls E-mail-Adresse und
Handy-Nummer enthalten.
Kinder unter 15 Jahren bedürfen der Zustimmung des/der
Erziehungsberechtigten auf eigenem Formular.
Benutzerkarten für Institutionen werden auf die Institution sowie eine
verantwortliche Person ausgestellt.
Die Benutzerkarte soll bei jeder Entleihe vorgewiesen werden. Bei
vergessener Benutzerkarte kann durch Vorzeigen eines Ausweises und eine Gebühr entliehen
werden. Der Benutzer muß die Bücherei bei Namens-, Adressen-, E-mail- oder
Handy-Nummeränderung oder bei Verlust der Benutzerkarte unterrichten.
3. Entleihfrist
Die normale Entleihfrist für Bücher beträgt 28 Tage. Für andere
Materialtypen und nachgefragte Bücher kann die Entleihfrist abweichen. In speziellen
Fällen kann eine erweiterte Entleihfrist abgesprochen werden.
Eine Entleihe kann bis zu 3 Mal verlängert werden, falls das Material
nicht für andere reserviert worden ist. Dies gilt nicht für Entleihen, die von anderen
Büchereien vermittelt wurden (Fernleihe).
4. Entleihen von anderen Büchereien
Die Bücherei will versuchen, Bücher und anderes Material von anderen
Büchereien zu beschaffen, insofern diese für Fernleihe zugänglich sind. Für solche
Entleihen gelten die Regeln der Besitzerbücherei.
5. Audiovisuelles Material
Audiovisuelles Material (Video, cd, Computerspiele usw.), das von der
Bücherei entliehen wurde, ist nur für den privaten Gebrauch.
Die Altersgrenze für die Entleihe von Videos folgt der empfohlenen
Altersgrenze des Filmes. Im Übrigen gelten die Regeln des Magistrates vom 28.6. 2005 für
die Ausleihe von Videos.
6. Internet
Die Bücherei bietet den Zugang zum Internet in den Räumen der Bücherei
an. Es ist nicht gestattet, nach Seiten mit pornographischem, rassistischem oder
gewalttätigem Inhalt zu suchen. Auch anderer Gebrauch, der norwegisches Recht verletzt,
ist nicht gestattet.
7. Verantwortung
Der/die Benutzer/in ist verantwortlich für alles, was auf seine/ihre
Benutzerkarte entliehen wird. Verlorenes oder beschädigtes Material muß ersetzt werden.
Die Mahngebühr für Material, das zu spät zurückgegeben wird, muß nach den Regeln und
Sätzen, die zu jeder Zeit gelten, bezahlt werden. Bei 2 ausstehenden Mahngebühren wird
das Entleihrecht vorläufig entzogen, bis die Mahngebühren bezahlt worden sind.
Die Bücherei ist nicht verantwortlich für die Schäden, die an Geräten
der Benutzer für das Abspielen oder den Gebrauch von verschiedenem Material, das aus der
Bücherei entliehen worden ist, entstehen.
8. Schweigepflicht
Das Personal der Bücherei hat Schweigepflicht über die Benutzer und
deren Entleihen.
Angenommen vom Kultur- und Freizeitausschuß in Sandefjord am 12.
Dezember 2006.
Mahngebühr:
Der Magistrat der Stadt Sandefjord hat am 13.12.07 neue Sätze für
Mahngebühren für verspätet eingelieferte Bücher und andere Medien beschlossen.
Die 1. Mahnung wird 14 Tage nach Verfall verschickt.
Die 2. und 3. Mahnungen nach jeweils weiteren 14 Tagen.
| FÜR ERWACHSENE |
FÜR KINDER |
| 1. Mahnung |
NKr. 50,00 |
1. Mahnung |
NKr. 25,00 |
| 2. Mahnung |
NKr. 100,00 |
2. Mahnung |
NKr. 50,00 |
| 3. Mahnung |
NKr. 150,00 |
3. Mahnung |
NKr. 75,00 |
|